Wohnungssuche — So finden Sie Ihre Wohnung in Deutschland
Die Wohnungssuche in Deutschland kann herausfordernd sein, besonders in Großstädten. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie brauchen, wo Sie suchen sollten, worauf Sie bei der Besichtigung achten müssen und wie Sie sich vor Betrug schützen.
Bewerbungsunterlagen — die vollständige Bewerbungsmappe
In umkämpften Wohnungsmärkten entscheidet oft die Vollständigkeit und Qualität Ihrer Bewerbungsunterlagen. Bereiten Sie alles im Voraus vor, damit Sie bei einer Besichtigung sofort eine überzeugende Mappe abgeben können.
Checkliste: Diese Dokumente brauchen Sie
Schufa-Auskunft (Bonitätsnachweis): Zeigt dem Vermieter, dass Sie keine negativen Einträge haben. Nutzen Sie die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO oder die kostenpflichtige BonitätsAuskunft.
Gehaltsnachweise (letzte 3 Monate): Kopien Ihrer letzten drei Gehaltsabrechnungen als Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen.
Mieterselbstauskunft: Ein Fragebogen, in dem Sie freiwillige Angaben zu Ihrer Person und Ihren finanziellen Verhältnissen machen. Viele Vermieter stellen eigene Formulare bereit.
Personalausweis-Kopie: Eine Kopie der Vorderseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses zur Identifikation.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Eine Bestätigung Ihres aktuellen oder früheren Vermieters, dass Sie keine Mietschulden haben.
Arbeitsvertrag oder Einkommensnachweis: Kopie Ihres aktuellen Arbeitsvertrags, insbesondere wenn Sie noch in der Probezeit sind oder erst kürzlich die Stelle angetreten haben.
Bürgschaft (bei Studenten/Azubis): Wenn Sie kein eigenes ausreichendes Einkommen haben, kann eine Elternbürgschaft Ihre Bewerbung erheblich stärken. Eltern bestätigen damit, für die Miete einzustehen.
Tipp: Erstellen Sie alle Unterlagen als saubere PDF-Dateien und drucken Sie sie zusätzlich aus. Ein kurzes, persönliches Anschreiben (Wer sind Sie? Warum suchen Sie? Wann möchten Sie einziehen?) kann den Unterschied machen. Treten Sie professionell und freundlich auf.
So stärken Sie Ihre Bewerbung
Bereiten Sie eine vollständige Mappe vor, bevor Sie zur Besichtigung gehen
Schreiben Sie ein kurzes Anschreiben mit persönlicher Vorstellung
Reagieren Sie schnell auf Inserate — oft zählt Geschwindigkeit
Seien Sie ehrlich: Falsche Angaben in der Selbstauskunft können zur fristlosen Kündigung führen
Geben Sie nur Informationen preis, die der Vermieter berechtigterweise verlangen darf
Schufa-Auskunft kostenlos erhalten
Die Schufa-Auskunft ist eines der wichtigsten Dokumente bei der Wohnungssuche. Sie zeigt dem Vermieter, ob Sie finanziell zuverlässig sind. Viele wissen nicht, dass Sie diese kostenlos anfordern können.
Kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat jede Person das Recht, einmal pro Jahr eine kostenlose Kopie aller über sie gespeicherten Daten zu verlangen. Das gilt auch für die Schufa. Diese sogenannte Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO) enthält alle über Sie gespeicherten Informationen und ist ausschließlich für Ihre eigene Einsicht bestimmt.
Unterschied: Datenkopie vs. BonitätsAuskunft
Datenkopie (kostenlos): Enthält alle gespeicherten Daten, Scores und Einträge. Umfangreich, aber enthält sensible Details, die nicht für den Vermieter bestimmt sind.
BonitätsAuskunft (kostenpflichtig, ca. 29,95 Euro): Speziell für die Weitergabe an Vermieter konzipiert. Zeigt nur die relevanten Informationen zur Bonität auf einer Seite. Hat ein Zertifikat und wirkt professioneller.
Gut zu wissen: Viele Vermieter akzeptieren auch die kostenlose Datenkopie. Sie können dabei die Seiten mit dem Score und den Vertragsinformationen vorzeigen und sensible Details (z.B. Kontonummern) schwärzen. Im Zweifel investieren Sie in die BonitätsAuskunft.
So beantragen Sie die Datenkopie
Besuchen Sie meineschufa.de
Wählen Sie unter „Auskünfte" die Option „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)"
Füllen Sie das Online-Formular aus oder laden Sie das Bestellformular herunter
Identifizieren Sie sich mit Ihren persönlichen Daten
Die Datenkopie wird Ihnen per Post zugesandt (Bearbeitungszeit: ca. 1–4 Wochen)
Wichtig: Planen Sie frühzeitig! Da die Datenkopie per Post kommt und einige Wochen dauern kann, sollten Sie sie anfordern, bevor Sie aktiv mit der Wohnungssuche beginnen.
Branchenspezifische Score-Werte (z.B. für Telekommunikation, Banken, Vermieter)
Wo suchen? — Die besten Kanäle für die Wohnungssuche
Je mehr Kanäle Sie nutzen, desto höher Ihre Chancen. Beschränken Sie sich nicht auf ein einziges Portal, sondern suchen Sie breit gefächert.
Online-Portale
ImmobilienScout24 (immobilienscout24.de): Das größte Immobilienportal Deutschlands. Umfangreiche Filtermöglichkeiten, Benachrichtigungsfunktion und Premium-Optionen für Suchende.
Immowelt (immowelt.de): Zweitgrößtes Portal mit ähnlichem Angebot. Viele Wohnungen werden parallel auf beiden Portalen inseriert, einige aber exklusiv.
WG-Gesucht (wg-gesucht.de): Die erste Adresse für WG-Zimmer, aber auch für Einzelwohnungen. Besonders bei jüngeren Vermietern und Zwischenmietlösungen beliebt.
eBay Kleinanzeigen (kleinanzeigen.de): Oft finden sich hier Angebote von privaten Vermietern ohne Maklerbeteiligung. Vorsicht: höheres Betrugsrisiko als bei den großen Portalen.
Weitere Suchstrategien
Lokale Zeitungen: Viele ältere Vermieter inserieren noch in der Tageszeitung (Samstagsausgabe). Lohnt sich besonders in kleineren Städten und ländlichen Gebieten.
Wohnungsbaugenossenschaften: Bieten oft günstige Mieten und langfristige Mietverhältnisse. Eine Mitgliedschaft ist erforderlich (Genossenschaftsanteile), aber die Wartezeiten können lang sein. Lohnt sich als langfristige Strategie.
Schwarzes Brett: An Universitäten, Supermärkten, Gemeindezentren oder Bäckereien hängen oft Wohnungsanzeigen. Besonders in studentischen Vierteln erfolgreich.
Soziale Medien: Facebook-Gruppen für Wohnungssuche in Ihrer Stadt, Nachbarschaftsnetzwerke (z.B. nebenan.de). Viele Wohnungen werden informell weitergegeben.
Mundpropaganda: Erzählen Sie Freunden, Kollegen, Bekannten und Nachbarn, dass Sie suchen. Viele Wohnungen werden unter der Hand vergeben, bevor sie öffentlich inseriert werden.
Tipp: Richten Sie auf allen Portalen Suchaufträge mit E-Mail-Benachrichtigung ein. In beliebten Städten sind neue Wohnungen oft innerhalb von Stunden vergeben — Schnelligkeit ist entscheidend.
Besichtigungstipps — Worauf Sie achten sollten
Die Wohnungsbesichtigung ist Ihre Chance, die Wohnung genau zu prüfen und einen guten Eindruck beim Vermieter zu hinterlassen. Gehen Sie systematisch vor.
Worauf Sie in der Wohnung achten sollten
Schimmel: Prüfen Sie Ecken, Fensterrahmen, Badezimmerdecke und Wände hinter Möbeln. Muffiger Geruch ist ein Warnsignal.
Fenster: Sind die Fenster dicht? Gibt es Doppel- oder Dreifachverglasung? Lassen sich alle Fenster problemlos öffnen und schließen?
Wasserdruck: Drehen Sie Wasserhähne in Küche und Bad auf. Wie ist der Wasserdruck? Wird das Wasser schnell warm?
Steckdosen: Gibt es genügend Steckdosen in jedem Zimmer? Wo sind Telefon- und Internetanschlüsse?
Lärm: Besuchen Sie die Wohnung zu verschiedenen Tageszeiten. Wie laut ist die Straße? Hört man die Nachbarn? Liegt die Wohnung an einer Hauptstraße oder Bahnlinie?
Nachbarschaft: Wie ist der Zustand des Treppenhauses? Gibt es einen Hinterhof? Wie weit sind Einkaufsmöglichkeiten, ÖPNV und Ärzte entfernt?
Heizung und Böden: Welches Heizsystem (Gas, Fernwärme, Öl)? Zustand der Böden? Gibt es Fußbodenheizung?
Keller und Stellplatz: Gehört ein Kellerabteil dazu? Gibt es einen Fahrradkeller? Ist ein Stellplatz vorhanden oder zubuchbar?
Fragen an den Vermieter
Wie hoch sind die Nebenkosten? Welche Posten sind enthalten?
Wann wurde das letzte Mal renoviert?
Welchen Internetanbieter nutzen die anderen Mieter?
Gibt es eine Hausordnung? Was regelt sie?
Ist die Wohnung frei oder wird ein Nachmieter gesucht?
Warum zieht der Vormieter aus?
Sind Haustiere erlaubt?
Gut zu wissen: Machen Sie bei der Besichtigung Fotos und Notizen. Das hilft Ihnen, verschiedene Wohnungen zu vergleichen, und dient später als Referenz für das Übergabeprotokoll.
Maklerrecht & Bestellerprinzip (§ 656c BGB)
Seit 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch. Das hat die Wohnungssuche für Mieter deutlich günstiger gemacht.
Bestellerprinzip bei Mietwohnungen
Beauftragt der Vermieter den Makler, zahlt der Vermieter die Provision
Beauftragt der Mieter den Makler mit der Suche, zahlt der Mieter die Provision
Der Makler darf vom Mieter keine Provision verlangen, wenn er vom Vermieter beauftragt wurde
Maximal zulässige Provision bei Mietwohnungen: 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt.
Achtung: Verlangt ein Makler bei einer vom Vermieter beauftragten Vermietung eine Provision von Ihnen, ist das rechtswidrig. Sie können bereits gezahlte Beträge zurückfordern. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Maklerkosten beim Immobilienkauf
Beim Kauf einer Immobilie gilt seit Dezember 2020 eine Neuregelung (§ 656c BGB): Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf er maximal die Hälfte der Provision auf den Käufer umlegen. Die Provision ist frei verhandelbar und beträgt üblicherweise 3–6% des Kaufpreises (je nach Bundesland).
Ausnahmen
Bestellt der Mieter selbst einen Makler mit einer individuellen Suchaufgabe, muss er die Provision tragen
Gewerbliche Vermietungen sind vom Bestellerprinzip ausgenommen
Sozialwohnungen mit WBS sind in der Regel maklerfrei
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie, eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Diese Wohnungen haben deutlich niedrigere Mieten als der freie Markt.
Was ist ein WBS?
Ein WBS ist eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie aufgrund Ihres Einkommens berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Er wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und kann danach erneut beantragt werden.
Wer bekommt einen WBS?
Personen und Familien, deren Einkommen unter den festgelegten Einkommensgrenzen liegt
Die Einkommensgrenzen variieren je nach Bundesland und Haushaltsgröße
Deutsche Staatsangehörige und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel
EU-Bürger mit Freizügigkeitsberechtigung
Einkommensgrenzen (Richtwerte)
Die Grenzen variieren stark nach Bundesland. Als grobe Orientierung für das anrechenbare Jahreseinkommen:
Einpersonenhaushalt: ca. 12.000–21.000 Euro (je nach Bundesland)
Zweipersonenhaushalt: ca. 18.000–25.200 Euro
Jede weitere Person: ca. 4.000–5.700 Euro zusätzlich
Manche Bundesländer gewähren höhere Grenzen für Schwerbehinderte, Alleinerziehende oder junge Ehepaare
Gut zu wissen: Auch Studierende, Rentner, Geringverdiener und Empfänger von Sozialleistungen können einen WBS erhalten. Es lohnt sich, beim zuständigen Wohnungsamt nachzufragen — viele, die berechtigt wären, beantragen ihn nicht.
Wo und wie beantragen?
Zuständig ist das Wohnungsamt (Bezirksamt oder Gemeinde) Ihres aktuellen Wohnorts
Deutlich günstigere Mietpreise (oft 30–50% unter der Marktmiete)
Keine Maklerprovision
Besonderer Kündigungsschutz
In vielen Städten werden Neubauprojekte mit einem festen Anteil an Sozialwohnungen geplant
Diskriminierungsschutz bei der Wohnungssuche (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Sie auch bei der Wohnungssuche vor ungerechtfertigter Benachteiligung. Vermieter dürfen nicht willkürlich diskriminieren.
Welche Fragen darf der Vermieter NICHT stellen?
Religion oder Weltanschauung — Ihre Konfession ist bei der Wohnungsvermietung irrelevant
Ethnische Herkunft oder Nationalität — Eine Ablehnung wegen der Herkunft ist diskriminierend
Familienplanung — Fragen zu Schwangerschaft oder Kinderwunsch sind unzulässig
Sexuelle Orientierung — Geht den Vermieter nichts an
Politische Überzeugung — Darf nicht als Ablehnungsgrund dienen
Gesundheitszustand/Behinderung — Sofern keine direkte Relevanz für das Mietverhältnis besteht
Vorstrafen — Kein generelles Fragerecht des Vermieters
Welche Fragen darf der Vermieter stellen?
Einkommen und Beschäftigungsverhältnis (zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit)
Anzahl der einziehenden Personen
Ob ein Insolvenzverfahren läuft
Ob ein Räumungstitel gegen Sie vorliegt
Ob Haustiere gehalten werden sollen
Ihr Recht: Wenn Sie eine unzulässige Frage gestellt bekommen, dürfen Sie lügen, ohne dass Ihnen daraus rechtliche Nachteile entstehen (das sogenannte „Recht zur Lüge"). Bei nachweisbarer Diskriminierung können Sie Schadensersatz und Entschädigung nach §§ 19, 21 AGG verlangen.
Unzulässige Ablehnungsgründe
Ein Vermieter darf Bewerber nicht ablehnen aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Identität oder Behinderung. Eine Ausnahme besteht bei der Vermietung von Wohnraum auf demselben Grundstück, wenn der Vermieter selbst dort wohnt (§ 19 Abs. 5 AGG).
Vorsicht vor Betrug bei der Wohnungssuche
Leider nutzen Betrüger die angespannte Wohnungsmarktsituation aus. Besonders in Großstädten häufen sich gefälschte Wohnungsanzeigen. Lernen Sie die Warnsignale kennen.
Typische Warnsignale
Vorauszahlung verlangt: Sie sollen Kaution oder Miete überweisen, bevor Sie die Wohnung besichtigt oder den Mietvertrag unterschrieben haben. Seriöse Vermieter verlangen niemals Geld vorab.
Vermieter im Ausland: Der angebliche Vermieter ist gerade im Ausland und kann die Wohnung nicht zeigen, möchte aber den Schlüssel per Post schicken — gegen Vorkasse.
Zu günstig für die Lage: Eine traumhafte Wohnung in Bestlage zu einem Spottpreis? Wenn es zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das meistens auch.
Keine Besichtigung möglich: Sie sollen die Wohnung mieten, ohne sie je gesehen zu haben. Bei seriösen Vermietungen ist eine Besichtigung immer möglich.
Druckausübung: „Überweisen Sie sofort, sonst ist die Wohnung weg!" — Seriöse Vermieter geben Ihnen Bedenkzeit.
Übermittlung sensibler Daten: Betrüger fordern Kopien von Kontoauszügen, Ausweisen (Vorder- und Rückseite) oder Kreditkartendaten per E-Mail.
Kontakt nur per E-Mail: Kein Telefongespräch möglich, keine deutsche Telefonnummer vorhanden.
Goldene Regel: Zahlen Sie niemals Geld, bevor Sie die Wohnung besichtigt, den Vermieter persönlich getroffen und den Mietvertrag unterschrieben haben. Überweisen Sie Kautionen nur auf ein treuhänderisches Kautionskonto.
Tipps zum Schutz
Bestehen Sie immer auf eine persönliche Besichtigung der Wohnung
Prüfen Sie, ob der Vermieter tatsächlich Eigentümer ist (Grundbuchauszug oder Hausverwaltung kontaktieren)
Googeln Sie die Adresse und prüfen Sie, ob die Wohnung auf mehreren Portalen unterschiedlich angeboten wird
Nutzen Sie die Google-Bildersuche, um zu prüfen, ob Fotos von anderen Anzeigen kopiert wurden
Geben Sie niemals Ihre Bankdaten oder vollständigen Ausweiskopien per E-Mail weiter
Melden Sie verdächtige Anzeigen beim jeweiligen Portal
Zahlen Sie die Kaution erst nach Unterzeichnung des Mietvertrags und Schlüsselübergabe
Im Betrugsfall: Erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei